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   BGH, 08.10.2009 - V ZB 84/09   

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https://dejure.org/2009,1304
BGH, 08.10.2009 - V ZB 84/09 (https://dejure.org/2009,1304)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2009 - V ZB 84/09 (https://dejure.org/2009,1304)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - V ZB 84/09 (https://dejure.org/2009,1304)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 485 Abs. 2, BGB §§ 276 Abs. 2, 444
    Erkennbarkeit von Mängeln als zulässiger Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Prüfung der Erkennbarkeit von Schäden und Mängel eines Gebäudes für dessen Eigentümer bzw. Bewohner durch einen Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren; Frage der Erkennbarkeit von Bauschäden und Mängeln von Gebäuden als Teil des fachlichen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässige Frage nach besonderen Fähigkeiten oder tatsächlichen Möglichkeiten der Eigentümer zur Erkennbarkeit eines Mangels im Gebäude im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erkennbarkeit von Bauschäden Gegenstand der Beweisaufnahme; selbständiges Beweisverfahren; Feuchteschäden; Rohrverstopfung

  • Judicialis

    ZPO § 485 Abs. 2; ; BGB § 276 Abs. 2; ; BGB § 444

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 1
    Gutachtenfrage zu der Erkennbarkeit von Mängeln in einem selbstständigen Beweisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fragen zur Erkennbarkeit von Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Selbstständiges Beweisverfahren - Zulässig: Feststellung der Erkennbarkeit von Mängeln im selbstständigen Beweisverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erkennbarkeit eines Mangels im Sachverständigengutachten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erkennbarkeit von Bauschäden

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erkennbarkeit von Mängeln als Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Selbstständiges Beweisverfahren - Zulässig: Feststellung der Erkennbarkeit von Mängeln im selbstständigen Beweisverfahren

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erkennbarkeit von Mängeln als Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren - Fragen zur Erkennbarkeit von Mängeln (IBR 2010, 64)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 233
  • MDR 2010, 41
  • NZBau 2010, 108
  • VersR 2010, 1055
  • JR 2010, 351
  • BauR 2009, 1793
  • BauR 2009, 1942
  • BauR 2010, 248
  • ZfBR 2010, 129
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens;

    Auszug aus BGH, 08.10.2009 - V ZB 84/09
    Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind Kosten des anschließenden Rechtsstreits (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2002, VIII ZB 97/02, NJW 2003, 1322, 1323; Senat, Beschl. v. 21. Oktober 2004, V ZB 28/04, NJW 2005, 294), bei deren Verteilung gegebenenfalls in entsprechender Anwendung von § 96 ZPO berücksichtigt werden könnte, dass die Verteidigung der Antragsgegnerin gegen die Rechtsmittel im Beweisverfahren erfolglos war.
  • BGH, 21.10.2004 - V ZB 28/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren bei Erhebung einer

    Auszug aus BGH, 08.10.2009 - V ZB 84/09
    Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind Kosten des anschließenden Rechtsstreits (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2002, VIII ZB 97/02, NJW 2003, 1322, 1323; Senat, Beschl. v. 21. Oktober 2004, V ZB 28/04, NJW 2005, 294), bei deren Verteilung gegebenenfalls in entsprechender Anwendung von § 96 ZPO berücksichtigt werden könnte, dass die Verteidigung der Antragsgegnerin gegen die Rechtsmittel im Beweisverfahren erfolglos war.
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Die Erkennbarkeit eines Mangels und dessen Aussagekraft stellen nämlich Fragen dar, die ein Sachverständiger mit den ihm typischerweise zu Gebote stehenden Erkenntnismöglichkeiten beantworten kann, wenn es darum geht, ob sich bestimmte Mängel dem Verkäufer eines Hauses von selbst erschließen oder ob es dazu besonderer Fähigkeiten und Anstrengungen bedarf (Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233, 234 Rn. 12 und vom 22. Oktober 2009 - V ZR 21/09, WuM 2010, 375).
  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen

    Mit seiner Durchführung wird die Beweiserhebung in einem eventuell später erforderlich werdenden Prozess vorweggenommen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 10).

    Eine Kostenentscheidung ergeht grundsätzlich nicht; die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind vielmehr Kosten des anschließenden Rechtsstreits (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - VI ZR 520/16, juris Rn. 13; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 13 mwN).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 13).

  • BGH, 12.07.2012 - VII ZB 9/12

    Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht: Anwaltszwang für die

    Die im Zuge des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens entstandenen Kosten sind Kosten der Nebenintervention und diese wiederum gehören als Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des sich eventuell anschließenden Rechtsstreits (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, BauR 2010, 248 = NZBau 2010, 108 = ZfBR 2010, 129; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - VIII ZB 97/02, NJW 2003, 1322).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08

    Kettenradanordnung II

    Die hierzu gemachten Angaben fließen in die gerichtliche Auslegung der Patentansprüche lediglich ein (vgl. BGHZ 171, 120 Tz. 18, - Kettenradanordnung I; Sen. Urt. GRUR 2008, 779 Tz. 31 f. - Mehrgangnabe; vgl. zur strukturell ähnlich gelagerten Frage, ob ein Sachverständiger auch dazu befragt werden kann, ob Schäden oder Mängel eines Gebäudes für dessen Eigentümer bzw. Bewohner erkennbar waren BGH, Beschl. v. 8.10.2009 - V ZB 84/09).

    Dagegen zielt die Hinzuziehung des Sachverständigen nicht auf die Beantwortung von Rechtsfragen, was unzulässig wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 8.10.2009 - V ZB 84/09 Tz. 10).

  • OLG Köln, 09.02.2017 - 1 W 3/17

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens betreffend die Zulässigkeit von

    In einem selbstständigen Beweisverfahren kann dem Sachverständigen auch die Frage vorgelegt werden, ob Schäden und Mängel eines Gebäudes für dessen Eigentümer beziehungsweise Bewohner - aus sachverständiger Sicht - erkennbar waren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233, zitiert juris Rn. 9 ff; MünchKomm-ZPO/Schreiber, 5. Aufl., § 485 Rn. 18; Musielak/Huber, ZPO, 13. Aufl., § 485 Rn. 11).

    Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind Kosten des anschließenden Rechtsstreits (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - VIII ZB 97/02, NJW 2003, 1322, zitiert juris Rn. 7 ff; vom 21. Oktober 2004, V ZB 28/04, NJW 2005, 294, zitiert juris Rn. 7; vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233, zitiert juris Rn. 13; jeweils mwN).

    Allerdings kann bei deren Verteilung in entsprechender Anwendung von § 96 ZPO berücksichtigt werden, wenn die Verteidigung gegen ein Rechtsmittel im Beweisverfahren erfolglos war; ansonsten kommt eine Erstattung der Kosten nur aus materiellrechtlichen Gesichtspunkten oder unter den Voraussetzungen des § 494a ZPO in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2004, aaO; vom 8. Oktober 2009, aaO).

  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 55/08

    Klagepatent für eine mehrstufige Kettenradanordnung für ein Fahrrad mit

    Die hierzu gemachten Angaben fließen in die gerichtliche Auslegung der Patentansprüche lediglich ein (vgl. BGHZ 171, 120 Tz. 18, - Kettenradanordnung I; Sen.Urt. GRUR 2008, 779 Tz. 31 f. - Mehrgangnabe; vgl. zur strukturell ähnlich gelagerten Frage, ob ein Sachverständiger auch dazu befragt werden kann, ob Schäden oder Mängel eines Gebäudes für dessen Eigentümer bzw. Bewohner erkennbar waren BGH, Beschl. v. 8.10.2009 - V ZB 84/09).

    Dagegen zielt die Hinzuziehung des Sachverständigen nicht auf die Beantwortung von Rechtsfragen, was unzulässig wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 8.10.2009 - V ZB 84/09 Tz. 10).

  • BGH, 22.10.2009 - V ZR 21/09

    Ablehnung eines angebotenen Sachverständigenbeweises als ungeeignetes

    Denn es geht darum, ob sich bestimmte Mängel dem Verkäufer eines Hauses von selbst erschließen oder ob es dazu besonderer Fähigkeiten oder Anstrengungen bedarf (Senat, Beschl. v. 8. Oktober 2009, V ZB 84/09, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13

    Pflicht des Gerichts zur Aufforderung des Sachverständigen zur Ergänzung seines

    Soweit das Landgericht in Bezug auf die Frage 2. ( "Erkennbarkeit eines Mangels" ) die Auffassung vertritt, dass dies keine von einem Sachverständigen zu beantwortende Frage darstelle, steht dies mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht im Einklang (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, juris Rn. 12).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZR 232/15

    Zurückweisung des von dem Käufer angebotenen Sachverständigenbeweises als ein für

    Die Zurückweisung des von dem Käufer angebotenen Sachverständigenbeweises als ein für die zu beweisende Kenntnis des Verkäufers vom Mangel ungeeignetes Beweismittel findet im Prozessrecht keine Stütze; die Ablehnung der Beweiserhebung mit der von dem Berufungsgericht gegebenen Begründung verstößt daher gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - V ZR 21/09, WuM 2010, 372 Rn. 6; Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 31; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 12 zu einem selbständigen Beweisverfahren).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum

    Zwar kann die Frage der Erkennbarkeit von Baumängeln, namentlich auch von Feuchtigkeitsmängeln eines Hauses durch dessen Bewohner Gegenstand der Begutachtung durch einen Bausachverständigen sein (vgl. BGH NJW-RR 2010, 233 ff. Tz. 11 f.; WuM 2010, 375 Tz. 6; jeweils zit. nach juris).
  • OLG München, 13.10.2015 - 8 U 1775/15

    Rückabwicklung einer Gebrauchtimmobilie

  • VGH Hessen, 17.01.2011 - 2 B 1966/10

    Feststellung des Zustands einer Straße

  • LG Hanau, 26.10.2022 - 3 T 123/22

    Selbständiges Beweisverfahren zur Höhe der Mietminderung

  • OLG Koblenz, 26.11.2015 - 1 W 742/15

    Kein Auskunftsanspruch im selbständigen Beweisverfahren!

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